Befund vom Rauchfangkehrer

Grundsätzliches

Befunde Ihrer Abgasanlagen und Feuerstätten benötigen Sie für die Baubehörde, für Ihr Gasversorgungsunternehmen, für Installateure, Hafner /Ofensetzer, für Ihre Hausverwaltung, sowie für die Feuerversicherung.

Vor allem aber können Sie mit einem Befund vom Rauchfangkehrer sicher sein, dass Ihre Feuerungsanlage den gesetzlichen und sicherheitsrelevanten Bestimmungen entspricht und die Betriebssicherheit gewährleistet ist.

Sie planen einen neuen Rauchfang?

Wenn Sie eine neue  Abgasanlage / Abgasführung  (Rauchfang, Abgasfang) errichten möchten, bei Neubau eines Hauses oder auch nachträglich, benötigen Sie eine Baubewilligung Ihrer Gemeinde (Baubehörde). Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Rauchfangkehrer schon zu Beginn in die Planung miteinbeziehen. Wir haben die Erfahrung und das Know How, was Rauch- und Abgasfänge sowie die gesetzlichen Auflagen dazu betrifft. Wir beraten Sie neutral und unabhängig, auch bezüglich der Wahl Ihres Heizungssystems bzw. Ihrer Feuerstätte.

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Bereits nach  Fertigstellung des Rohbaues wird die Abgasanlage vom Rauchfangkehrer überprüft. In dieser Bauphase ist noch nichts verputzt  und verkleidet und Dach- bzw. Deckendurchführungen sind  einsehbar. Vorhandene Mängel, welche die Brand- und Betriebssicherheit gefährden, können daher noch leicht erkannt und behoben werden.

Die Abgasanlagen/Abgasführungen werden auf Betriebsdichtheit und Betriebssicherheit gemäß den landesgesetzlichen Verordnungen, Normen und technischen Richtlinien überprüft.

Der Baubefund des Rauchfangkehrers wird für die Baubehörde zur Fertigstellungsanzeige benötigt.

Vorbefund

Wenn Sie eine Feuerstätte an Ihre Abgasanlage anschließen möchten, überprüft der Rauchfangkehrer, ob die gewünschte Feuerstätte für Ihren vorhandenen Fang geeignet ist, und ob dieser  in Ordnung und noch betriebsdicht ist. Maßgeblich ist auch die Verbrennungsluftversorgung.

Es kann sein, dass die Abgasanlage vor Anschluss der Feuerstätte eine Sanierung benötigt oder eine andere Feuerstätte gewählt werden muss.

Ihr Rauchfangkehrer stellt für den Installateur oder Ofensetzer einen Vorbefund (mit den jeweiligen Bedingungen) aus.

 Befund Feuerstätte (Einzelofen, Zentralheizung…)

Wurde eine neue Feuerstätte errichtet und an die Abgasanlage angeschlossen, benötigen Sie für die Gemeinde (Baubehörde)einen Befund (NÖBO § 16/1/3 -4) bzw. eine Überprüfung (NÖ LGBl.Nr.90/2016) vom Rauchfangkehrer.

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